Herr Dilg, wie funktioniert der Gebäudetyp E und welche Gedanken stehen dahinter?
Florian Dilg: Wenn Sie heute ein Gebäude planen, dann schreiben Ihnen Normen und Richtlinien faktisch zu 90 % vor, was Sie zu tun haben. Die Spielräume sind minimal. Wir haben jedoch eingesehen, dass es uns als Architekten nie gelingen wird, Normengeber dazu zu überreden, ihre Regeln zu vereinfachen. Alle Versuche, das bisher zu tun, sind kläglich gescheitert. Unser Gedanke war daher: Lasst uns eine Gebäudekategorie entwickeln, für die die technischen Baubestimmungen nicht zwingend gelten. Wir kämpfen also nicht gegen die Haare, sondern schneiden den Zopf ab.
Wie stellen Sie sich das konkret vor?
FD: Vereinfacht gesagt, sollte es beim Bauantrag die Möglichkeit geben, ein Gebäude als Typ E zu deklarieren - E für einfach oder experimentell. Für diese Gebäude sollten Normen und Richtlinien nur so weit gelten, wie sie für die Einhaltung der grundlegenden Schutzziele erforderlich sind. Dazu zählen die Standsicherheit des Gebäudes, gesunde Wohnverhältnisse, der Brandschutz und solche Dinge. Diese Ziele sind in Deutschland in den Landesbauordnungen definiert. Alles Weitere, beispielsweise der gewünschte bauliche und technische Standard, wird dann in einem privatrechtlichen Vertrag zwischen Bauherr und Architekt festgelegt. Wir möchten also gewissermaßen einen Nebenweg öffnen zusätzlich zu der gewohnten Praxis, streng nach Normen zu bauen.
Welche Vorteile hätte ein Gebäudetyp E?
FD: Bauherren hätten viel mehr Entscheidungsfreiheit: Sie könnten gemeinsam mit dem Planungsteam überlegen, welche Qualitäten sie mit dem Gebäude erreichen möchten und auf welchem Wege. Wir Architekten könnten viel stärker wieder Dinge kon-struieren statt nur Systemkomponenten aus der Bauindustrie miteinander zu kombinieren. Momentan verstoßen wir ständig gegen Normen und Richtlinien, wenn wir uns diese Freiheit herausnehmen - auch weil es so viele Regeln gibt, dass wir sie gar nicht alle kennen können. Bauherren würden hoffentlich von günstigeren Kosten profitieren. Und die Innovationskraft der Architekten würde stärker ausgeschöpft.
Herr Kempe, kennen Sie ähnliche Bestrebungen aus dem Ausland?
André Kempe: Mir sind keine bekannt, und das hat vielleicht mit Mentalitätsunterschieden zu tun. Der Gebäudetyp E ist in gewisser Weise sehr deutsch: Er versucht die Dinge grundsätzlich zu regeln, wenn auch anders als bisher. In anderen Ländern würden die Leute eher versuchen, Schleichwege zu finden und Regeln subversiv zu interpretieren.
Sind die Regeln in Deutschland denn strenger als anderswo?
AK: Überall in Westeuropa gibt es komplexe Bauregeln. Aber in größeren Ländern wie Deutschland und Frankreich sind sie tendenziell strenger als in kleineren wie Belgien, den Niederlanden oder Österreich. Kleinere Länder haben häufig eine informelle Kultur, in der man einander noch kennt. Bauherren und Immobilienentwickler sind stärker lokal verwurzelt und sehen sich daher in der Pflicht, hohe Qualität zu liefern. Aber auch zwischen Deutschland und Frankreich gibt es Unterschiede. In Frankreich existiert noch diese katholisch verwurzelte Kultur des Laissez-faire, die den Leuten erlaubt, trotz vieler Streitigkeiten um Kosten und Bauschäden auch wieder loszulassen. Der Umgang mit Konflikten ist dort ein ganz anderer.
Wird das Bauen dadurch automatisch einfacher?
AK: Es gibt überall Lobbys und übervorsichtige Fachplaner, die Bauherren falsch beraten - und dann wird das Projekt kostenseitig zur Katastrophe. Da hilft es dann nur, als Architekt alle Punkte detailliert mit den Bauherren durchzugehen und ihnen ihre Spielräume aufzuzeigen. Das erfordert natürlich, dass der Bauherr fachkundig ist und selbst Verantwortung übernehmen kann. Sonst steht man als Architekt am Ende wieder voll in der Haftung.
FD: Das ist ein wesentlicher Punkt. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch, dass Bauherren und Architekten die Beschaffenheit eines Bauwerks frei vereinbaren können. Die Juristen bestätigen uns aber, dass diese Vereinbarungen fast immer für nichtig erklärt werden, wenn es zum Gerichtsstreit kommt. Private Bauherren können sich nämlich immer darauf zurückziehen, dass sie Laien sind und nichts davon verstanden haben, was ihnen der Architekt empfohlen hat.
Daher richtet sich der Gebäudetyp E auch vorerst nur an professionelle Bauherren, also etwa Wohnungsbaugesellschaften, Immobilienentwickler und die öffentliche Hand - weil bei ihnen anzunehmen ist, dass sie wissen, was sie tun.
Was bedeutet der Gebäudetyp E für die Haftung der Architekten?
FD: Bisher gibt es in Deutschland eine absurde Situation: Wir schulden dem Bauherrn ein mängelfreies Bauwerk - und die Rechtsprechung definiert ein Bauwerk dann als mangelhaft, wenn es gemäß den sogenannten anerkannten Regeln der Technik widerspricht. Ob während der Lebensdauer des Bauwerks überhaupt ein Schaden entsteht, spielt keine Rolle.
Das Problem ist: Diese anerkannten Regeln der Technik sind nicht immer genau definiert. Wir sprechen ja nicht nur von DIN- und EN-Normen: Branchenverbände veröffentlichen ständig neue Richtlinien - und wenn diese innerhalb der Branche lange genug befolgt werden, gelten sie als anerkannte Regeln der Technik. Auf diese Weise haben wir es mit sich ständig verschärfenden Anforderungen zu tun, die durch die Hintertür quasi Gesetzeskraft erlangen.
Was wäre zu tun?
FD: Der Gesetzgeber müsste klarstellen, dass Normen Empfehlungen sind und weiter nichts - dass sie also nicht zwingend eingehalten werden müssen für ein mängelfreies Werk. Erforderlich wäre dafür wahrscheinlich eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Bundesjustizminister hat uns bereits signalisiert, das zu prüfen. Sollte sich herausstellen, dass die Änderung notwendig ist, würde er sie in Angriff nehmen. Wie lange das dauern wird, kann ich aber nicht einschätzen.
Für die Mängelfreiheit wären künftig also die Schutzziele der Bauordnung maßgeblich und das, was in der Zielvereinbarung zwischen Bauherr und Architekt festgelegt ist?
FD: Genau. Ich denke nicht, dass dabei das Chaos ausbrechen und endlose Rechtsstreitigkeit drohen würden. Man könnte sich bei den Zielfestlegungen ja immer noch an Normen orientieren, wäre aber eben nicht mehr dazu gezwungen. Außerdem gibt es in der Planung ja immer genug Sachverstand - nicht nur Architekten und Fachplanerinnen, sondern auch unabhängige Experten wie etwa Prüfstatiker. Sie können die gewählten Lösungen beurteilen und bestätigen, dass das gewünschte Ziel auch eingehalten wird.
AK: Die Fachplaner müssen dabei unbedingt mitziehen. Wir arbeiten in Frankreich viel in Generalplaner-Konstellationen, wo der Architekt zwar der Hauptansprechpartner ist, die anderen aber direkt mit in der Haftung sind. Wenn es da keinen Schulterschluss im Team gibt, bewegt sich nichts. Wir kämpfen als Architekten ja nicht allein gegen eine Welt zum Teil unsinniger Normierungen, sondern alle Planungsdisziplinen sind daran beteiligt.
Wie ist die Architektenhaftung im Ausland geregelt?
AK: In den Niederlanden ist die Haftung weniger streng als in Deutschland, weil Architekten dort in der Regel nicht die Bauleitung übernehmen. In den letzten zehn Jahren haben die großen Baufirmen unseren Einfluss immer weiter zurückgedrängt, sodass Architekten Bauprojekte meistens nur noch bis zum Bauantrag begleiten. Deswegen arbeiten wir kaum noch in den Niederlanden.
In Belgien ist die Situation ganz anders. Auch in Frankreich haftet man als Architekt ähnlich wie in Deutschland. Allerdings gehen die Akteure dort anders mit Konflikten um. Bei einem unserer Bauvorhaben in Belgien ist ein größerer Wasserschaden aufgetreten. Dort sprechen der Bauherr, das Planungsteam und die Versicherung miteinander und versuchen, die Dinge gütlich zu regeln. Schließlich erzeugen Gerichtsprozesse nur böses Blut und machen die Anwälte reich.
Wo erleben Sie es konkret, dass steigende Standards das Bauen kompliziert und teuer machen?
FD: Beim Schallschutz betrachten die Gerichte mittlerweile den erhöhten Schallschutz nach DIN 4109 als selbstverständlich. Wenn Sie nur den Mindestschallschutz laut Norm erfüllen, haben Sie als Architekt schon einen Fehler gemacht - es sei denn, Sie treffen eine Sondervereinbarung mit ihrem Bauherrn. Das tun wir regelmäßig.
Auch bei der Statik ließe sich vieles vereinfachen. Geschossdecken werden heutzutage so bemessen, dass ihre Durchbiegung maximal 1/500 der Deckenspannweite beträgt - und das nur, um auch kleinste Haarrisse im Putz oder im Gipskarton zu verhindern. Würde man die Durchbiegung auf 1/200 begrenzen, wäre auch niemand gefährdet. Aber Geschossdecken könnten dünner werden und es ließe sich viel Beton und Bewehrungsstahl sparen.
AK: Ein Beispiel aus Belgien: Dort hat das Bundesministerium unlängst die Lüftungsnormen verschärft. Wir haben damals zwei Bildungsbauten geplant, einen in Brüssel und einen in Genk. Die TGA-Planer haben schnell gemerkt, dass die neue Norm fast eine Verdoppelung der Lüftungsanlagen und der Leitungsquerschnitte bedeutet hätte. Wir konnten beide Planungsteams dazu bewegen, an das Ministerium zu schreiben und darzulegen, welchen Aufwand die Normverschärfung mit sich bringt. Interessant war die Reaktion der Behörde: Der flämische Sachbearbeiter hat dem Team in Genk zugestanden, die Norm frei zu interpretieren; sie kam ihm wohl selbst überzogen vor. Die für Brüssel zuständige Abteilung hat kein Entgegenkommen gezeigt, sodass das Gebäude dort jetzt mehr als doppelt so große Deckenhohlräume hat für die Lüftungskanäle. Und das mit ein und derselben Behörde!
Nochmals zurück zum Gebäudetyp E. Wie vermeiden Sie Konflikte mit künftigen Mietern oder Wohnungskäufern, wenn diese auf gewohnte Standards verzichten müssten?
FD: Ihnen muss natürlich klar sein, was für eine Immobilie sie da erwerben oder mieten, indem man ihnen die Zielvereinbarung zwischen Bauherrn und Architekt zugänglich macht. Wenn das transparent ist, würde es auch akzeptiert werden, denke ich. Der größte Teil der Menschen im Land wohnt ja in Häusern, die irgendwann zwischen 1900 und 1980 entstanden sind, und ist dort auch glücklich. Und wer in so eine Wohnung einzieht, achtet auch nicht auf jede Norm, solange die Miete bezahlbar ist.
Wie geht es nun weiter mit der Umsetzung?
FD: In Bayern hat der Landtag die Initiative mit breiter Mehrheit angenommen. Das dortige Bauministerium will jetzt eine Reihe von Pilotprojekten auf den Weg bringen - Wohnbauten, öffentliche Verwaltung, Umbauten im Bestand, die ganze Palette. Das Interesse potenzieller Bauherren ist hoch. Das Ministerium begleitet diese Projekte technisch und juristisch - die Planungsteams können sich also fachlichen Rat holen und werden hinsichtlich der Ausgestaltung der Verträge, der technischen Spielräume und der finanziellen Einsparpotenziale untersucht. Außerdem hoffen wir, dass die erforderlichen Gesetzesänderungen bald beschlossen werden, damit auch außerhalb dieser Pilotprojekte Rechtssicherheit für einen Gebäudetyp E besteht.
Bekommen Sie keinen Gegenwind der Industrielobby, wenn Sie das Bauen vereinfachen wollen?
FD: Schon möglich, dass sich da im Hintergrund etwas zusammenbraut, aber ich habe aus dieser Richtung bisher noch nichts gespürt. Wir wollen das Bauen nach Normen ja auch nicht abschaffen. Sondern nur für diejenigen, die dies wollen, einen anderen Weg eröffnen. Mit Pilotprojekten und Anschauungsbeispielen für den Gebäudetyp E wollen wir langfristig die Baukultur verändern, hin zu mehr freiem Denken und dazu, dass Architekten wieder innovative Lösungen entwerfen können.






